Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 31.12.2018
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Ballrechten-Dottingen hat in seiner Sitzung am 01.07.2019gemäß den Bestimmungen der §§ 193 Abs. 3, 196 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.
mit § 8 der Gutachterausschussverordnung vom 15.02.2005 unter Auswertung der Kaufpreissammlung die nachfolgenden Bodenrichtwerte für die Gemarkung Ballrechten-Dottingen beschlossen.
Allgemeine Hinweise:
1. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
2. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
3. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen.
4. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
In den nachfolgend genannten Bodenrichtwerten (€/qm) für Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen zum Stichtag 31.12.2018 sind die Anliegerbeiträge enthalten.
| Art der Nutzung | Euro/m² |
| Wohnbauflächen/ Innerortsbereich (Ortsetter) | 220,00 Euro |
| Wohnbauflächen mit Bebauungsplänen | 300,00 Euro |
| Gewerbliche Flächen | 55,00 Euro |
| Rebland (ohne Rebanlage) | 7,00 Euro |
| Ackerland | 3,00 Euro |
| Grünland | 2,20 Euro |
| Bauerwartungsland | 30,00 Euro |
Die Richtwerte werden hiermit gemäß § 196 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht; sie können beim Bürgermeisteramt Ballrechten-Dottingen, Alfred-Löffler-Straße 1,79282 Ballrechten-Dottingen, Zimmer 4 (Bauamt) oder im Internet unter
www.ballrechten-dottingen.de eingesehen werden. Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über Bodenrichtwerte erhalten.
Gutachterausschuss
- Vorsitzender -
Richard Löffler